Umtec Technologie AG

Sanierung


Bei der Sanierung eines Kugelfangs sind verschiedene Ziele zu beachten:

  1. Das Sanierungsziel muss erreicht werden.
    Es muss sichergestellt werden, dass alles Erdreich entfernt wird, welches stärker als im Sanierungsziel definiert mit Blei belastet ist.

  2. Der Aushub muss gesetzeskonform entsorgt werden.
    Je nach Bleibelastung sind für den Aushub verschiedene Entsorgungswege vorgeschrieben (Bodenwäsche, Reaktorstoffdeponie, Inertstoffdeponie).

  3. Keine unnötigen Kosten.
    Die Entsorgung des verschmutzten Aushubs ist sehr teuer. Es muss deshalb darauf geachtet werden, dass nur soviel Aushub wie nötig entsorgt wird.

Um diese drei Ziele zu erreichen, sind während der Sanierung laufend Bleimessungen nötig. Durch den Einsatz eines mobilen Röntgenfluoreszenzspektrometers (XRF) können wir diese Messungen schnell und vergleichsweise kostengünstig durchführen.

Während der Sanierung arbeitet unser Mitarbeiter (Triageur) eng mit dem Baggerführer zusammen. Das Erdreich wird schichtweise abgetragen, wobei nach jeder Schicht gemessen wird, ob das Sanierungsziel bzw. das Zwischenziel (Grenze der verschiedenen Entsorgungskategorien) bereits erreicht ist.

Normalerweise koordiniert der Triageur während der Sanierung auch den Abtransport des Aushubs. Damit der verschmutzt Aushub auf der Strasse transportiert werden darf, braucht es VeVA-Begleitscheine. Daneben sind häufig weitere Formulare des Entsorgungs- oder Transportunternehms auszufüllen.

Nachdem das Sanierungsziel erreicht ist, führen wir Kontrollmessungen durch. Die auf einer Karte festgehaltenen Messwerte sind nötig, um gegenüber Bund und Kanton den Erfolg der Sanierung zu belegen. Falls von entsprechenden Kanton vorgeschrieben, entnehmen wir zudem Bodenproben und lassen sie in einem akkreditierten Labor analysieren.

Nach Abschluss der Sanierung übergeben wir normalerweise die Unterlagen (Kontrollmessungen und Transport-Begleitscheine) an das beteiligte Geologie- oder Ingenieurbüro, welches dann den Sanierungsbericht erstellt. Auf dieser Basis kann der Kanton beim Bund dann die Auszahlung der VASA-Gelder (Kostenbeteiligung des Bundes) beantragen.

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